Richtlinien der Gemeinde Hergensweiler für die Vergabe des Bauplatzes Fl.-Nr. 16/16 Gem. Hergensweiler im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Panoramaweg-Montfortstraße“
In der Sitzung am 22.01.2026 hat der Gemeinderat die aktualisierten Vergaberichtlinien für das letzte sich noch in Gemeindeeigentum befindliche Baugrundstück im Baugebiet „Panoramaweg-Montfortstraße“ (Grundstück Flurnummer 16/16 Gem. Hergensweiler, voraussichtliche Adresse: Panoramaweg 30, und einer Fläche von rund 593 m²), siehe Lageplan, beschlossen.
Diese Vergaberichtlinien sind auf der gemeindlichen Homepage unter www.hergensweiler.de veröffentlicht. In Printform können die Vergaberichtlinien über das Rathaus Hergensweiler zum Unkostenbeitrag von 10,00 € von bezogen werden (Kontakt: Gemeinde Hergensweiler, Friedhofweg 7, 88138 Hergensweiler, E-Mail: gemeinde@hergensweiler.de, Tel. 08388/217, Fax: 08388/724).
In der Sitzung am 25.09.2025 hat der Gemeinderat einen Kaufpreis in Höhe von 320,00 €/m² beschlossen. Der Kaufpreis beinhaltet den Erschließungsbeitrag. Weitere Kosten, insbesondere für die Erschließung des Grundstücks mit Wasser, Gas, Elektrizität, Telekommunikationseinrichtungen und die Entwässerung werden zusätzlich fällig, im Fall der Kommunalabgaben nach der jeweiligen Satzung. In jedem Fall zusätzlich fällig werden Kosten in Höhe von 10.000,00 € als Ablösebetrag für die bereits auf dem Grundstück befindliche Zisterne. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf den Erwerb des Grundstücks besteht kein Rechtsanspruch.
Bewerbungsschluss für das gemeindliche Grundstück ist der 28.02.2026. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt. An der Vergabe nehmen nur Antragsteller teil, deren unterschriebener schriftlicher Antrag inkl. geeigneter Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Gemeinde Hergensweiler eingegangen ist. Ein per Telefax oder elektronischer Post gestellter Antrag genügt diesen Anforderungen nicht. Für die Antragstellung ist das Antragsformular der Vergaberichtlinie („Abschnitt D – Antragstellung und rechtliche Erklärungen“) zu verwenden.
Anschaffung von Terrorsperren
Für den diesjährigen Dämmersprung sind gemäß Auflagenbescheid der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell die Zufahrtswege entlang der Umzugsstrecke zu sichern. Die Weißnarrenzunft Hergensweiler schlug daher die Anschaffung sogenannter Terrorsperren vor, die auch anderen Gemeinden und Vereinen zur Verfügung gestellt werden könnten. Der Gemeinderat beschloss, die Herstellungskosten zu übernehmen. Die Terrorsperren können von allen Vereinen und Veranstaltern aus Hergensweiler kostenlos ausgeliehen werden.
Spende
Der Gemeinderat beschloss ferner, eine Spende der Volksbank Lindenberg i. Allgäu an die Grundschule Hergensweiler in Höhe von 300,00 € zur Förderung der Erziehung anzunehmen.







